Racumin Expert ist ein gebrauchsfertiger Köder zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen sowie an sonstigen abgesicherten Plätzen.
Seine neuartige, hochattraktive Köderformulierung ermöglicht einen breiten Einsatz - sogar im offenen Gelände und auf Mülldeponien (je nach Befugnissen des jeweiligen Anwenders).
Dank seiner hohen Umweltsicherheit ist der Köder ohne besondere Auflagen verkäuflich und kann von professionellen Anwendern eingesetzt werden.
Bayer Racumin Expert 1,5 kg (75 Beutel x 20 g) < 0,0029 % Rattengift
Produktvorteile:
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Hochattraktiver Rattenköder zur wirksamen Rattenbekämpfung und Mäusebekämpfung im Innen- und Außenbereich
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hohe Umweltsicherheit ermöglicht freien Verkauf in Deutschland
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wird im professionellen Schädlingsbekämpfungsbereich eingesetzt
- keine Resistenzprobleme bei Ratten und Mäusen
Empfohlene Beköderung:
Ratten:
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60 bis 200 g pro Köderstation
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100 g bei geringem Befall
- 200 g bei starkem Befall
Wühlmäuse:
20 g pro Köderstation; geschulte berufsmäßige oder sachkundige Verwender:
Anwendung direkt in der Erde z. B. in Nagetierbauten oder -löchern.
Anwendungsbereiche:
Wanderratten in Innenräumen und um Gebäude
Gebäude (Wohnhäuser, Fabriken), Tierställe (Schweine, Rinder, Geflügel etc.)
Wanderratten im offenen Gelände, auf Mülldeponien
z.B. Flugplätze, Erholungsgebiete, in der Nähe von Oberflächengewässern, bei Tierhaltung (z. B. Schweine, Geflügel, Rinder etc.)
Wühlmäuse um Gebäude
Wohnhäuser, Fabriken, Tierställe (Schweine, Geflügel, Rinder etc.)
Wühlmäuse im offenen Gelände, auf Mülldeponien
z. B. Flugplätze, Erholungsgebiete, in der Nähe von Oberflächengewässern, bei Tierhaltung (z. B. Schweine, Geflügel, Rinder und mehr)
Anwender:
Anwendung nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
Achtung:
Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) vom 18. August 2021 ist erstmals eine Vorschrift zur Abgabe von Biozid-Produkten, die nur durch bestimmte Personen („Verwenderkategorie“) verwendet werden dürfen, in das deutsche Recht eingeführt worden. Danach dürfen - abweichend von der bisherigen rechtlichen Situation - solche Produkte nur noch an diese Personen abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Wiederverkäufer.Das von Ihnen gekaufte Rodentizid darf aufgrund seiner Zulassung nur durch berufsmäßige oder sachkundige Verwender angewendet werden. Die genaue Beschreibung laut Zulassungsbescheid lautet:
„Verwenderkategorie:
Geschulte berufsmäßige Verwender. Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr.3 Gefahrstoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufsmäßigen Verwender verwendet werden:
a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:
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Verhalten und Biologie von Nagern
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Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen
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Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanagement) Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien)
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Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren und deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen)
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Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation
- Verhalten von Ratten in der Kanalisation“
Wir gehen aufgrund Ihrer Bestellung davon aus, dass Sie unseren Hinweis in unserem „Online-Shop“ auf die gesetzliche Neuregelung der Abgabe zur Kenntnis genommen und in dessen Kenntnis das Rodentizid bestellt haben. Daher gehen wir davon aus, dass Sie als Besteller/in ein/e berufsmäßige/r oder sachkundige/r Verwender/in für ein Rodentizid mit o.g. Auflage bzw. ein Wiederverkäufer sind.
Wir lehnen deshalb jegliche Haftung für Schäden, die sich aus einer mangelhaften Kenntnisnahme der neuen Rechtslage durch Sie ergeben, ab.
VK/Fi/18.11.2021
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!